Dr. Frithjof Hampel
Bewertung von Kunst, Antiquitäten und Hausrat durch vereidigten Sachverständigen der IHK
Sachverständigenbüro für Hausrat, Kunst & Antiquitäten


Dr. Frithjof Hampel ist Bundesfachbereichsleiter für Kunst, Antiquitäten, Juwelen des BVS (Bundesverband der öffentlich bestellten u. vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e.V.). Außerdem ist er aktives Mitglied im BdH (Bund der Hausratexperten).

Dr. Frithjof Hampel ist öffentlich vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer mit Doppelvereidigung in zwei Fachbereichen. Als Hausrat- und Kunstexperte verfügt er seit seiner Vereidigung im Jahre 1989 über langjährige Erfahrungen bei der Erstellung von Gutachten und Schätzungen.

Als promovierter Kunsthistoriker (Thema der Dissertation: Das Möbelwerk von Karl Friedrich Schinkel) wirkt er als wissenschaftlicher Berater bei Museumskatalogen und TV-Produktionen mit.

Dr. Frithjof Hampel ist von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Hausrat sowie Europäische Möbel bis 1850 und Europäische Möbel ab 1850, 19. und 20. Jh. (Historismus, Jugendstil, Art Deco).
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E-Mail:
gutachten@hampel-sachverstaendiger.de

Der Hausrat- und Kunstsachverständige im Nachlaß- und Erbfall.

„Was ist die Tätigkeit eines Hausratsachverständigen bei Nachlässen“ werde ich oft gefragt.
Zunächst lässt sich dazu feststellen, dass die Berufsbebezeichnung „Hausratsach-verständiger“ gesetzlich nicht geschützt ist. Es existiert auch keine Ausbildung, bzw. kein Studiengang, der, vergleichbar mit einem Jura- oder Medizinstudium, den Studienabschluß Hausratsachverständiger enthält. Im Gegensatz zum freien Hausratsachverständigen ist es ein wesentliches Merkmal des vereidigten und öffentlich bestellten Hausratsachverständigen, dass er sich einem kompliziertem Prüfungsverfahren der Industrie- und Handelskammer zu unterziehen hat, in dem er fundierte Kenntnisse im Bereich des allgemeinen Hausrates (allgemeine Wohnungsmöblierung, Elektrogeräte, Kücheneinrichtung, Kleidung, u.s.w.) als auch im Bereich des höherwertigen Hausrates (Kunst und Antiquitäten, wie z.B. klassische und zeitgenössische Kunst sowie antike Möbel, Gemälde, Porzellan, Silber, und Teppiche) nachweisen muß.

Was also macht die Tätigkeit des Hausratsachverständigen im Nachlaß- und Erbfall aus? Dazu lassen sich zwei Hauptbereiche herausfiltern:

Zunächst sei die Aufgabenstellung des Hausratsachverständigen als vom Gericht bestellt erwähnt:

Hier sind für ihn zumeist Nachlaßauseinandersetzungen im Erbfall und Testamentsstreitigkeiten zu bearbeiten. In diesen Fällen muß der Hausrat-sachverständige im Auftrag des Gerichtes eine sachkundige Wertbestimmung der Erbmasse vornehmen. Dabei handelt es sich um allgemeinen Hausrat (allgemeine Wohnungsmöblierung, Elektrogeräte, Kücheneinrichtung, Kleidung, u.s.w.) als auch höherwertigen Hausrat (Kunst und Antiquitäten, wie z.B. klassische und zeitgenössische Kunst sowie antike Möbel, Gemälde, Porzellan, Silber, und Teppiche).

Als Privatgutachter wird der Hausratsachverständige sehr häufig im Vorfeld oder zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen bei Erbstreitigkeiten tätig. Auch hier ist er der Aufgabe verpflichtet, durch seine sorgfältige, neutrale Begutachtung und Bewertung der Erbmasse für alle Beteiligten zu einer möglichst einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Auf diese Weise lässt sich für alle Beteiligten durch die Vermeidung langwieriger und teurer prozessualer Auseinandersetzungen erfahrungsgemäß viel Geld sparen. In diesem Falle sind nicht nur seine fachlichen Kenntnisse gefragt, sondern er muß sich auch als einfühlsamer Mediator und Psychologe erweisen, denn sehr oft haben Streit-igkeiten zwischen Erbberechtigten psychologische Gründe, die in der Familiengeschichte zu suchen sind.

Ist es der Wunsch eines oder mehrerer Erben, den aktuellen Wert von allgemeinem oder höherwertigem Hausrat wie Kunstgegenständen und Antiquitäten zu erfahren oder eben solche Objekte aus der Erbmasse zu veräußern, so muß der Hausratsachverständige sorgfältige Recherchen im Kunst- und Auktionshandel anstellen und den oder die Auftraggeber neutral und diskret beraten, wo die bestmöglichen Absatzmöglichkeiten bestehen.

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Dr. Frithjof Hampel:
Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Hausrat sowie Europäische Möbel bis 1850 und Europäische Möbel ab 1850, 19. und 20. Jh. (Historismus, Jugendstil, Art Deco).


Zur Person:
Dr. Frithjof Hampel ist öffentlich vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer mit Doppelvereidigung in zwei Fachbereichen. Als Hausrat- und Kunstexperte verfügt er seit seiner Vereidigung im Jahre 1989 über langjährige Erfahrungen bei der Erstellung von Gutachten und Schätzungen.

Als promovierter Kunsthistoriker (Thema der Dissertation: Das Möbelwerk von Karl Friedrich Schinkel) wirkt er als wissenschaftlicher Berater bei Museumskatalogen und TV-Produktionen mit.

Dr. Frithjof Hampel ist Bundesfachbereichsleiter für Kunst, Antiquitäten, Juwelen des BVS (Bundesverband der öffentlich bestellten u. vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e.V.). Außerdem ist er aktives Mitglied im BdH (Bund der Hausratexperten).


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